Kunstweg am Reichenbach

Die Idee

Eine Initiativgruppe aus dem Murgtal mit Rüdiger Seidt und Jürgen Dieskau hat einen Weg gefunden, Natur zu sehen, zu pflegen und zu erhalten, aber auch durch die künstlerische Deutung neu zu entdecken, anders sehen zu lernen und damit vielen Menschen näher zu bringen.
Aus diesem Grunde wurde 2004 mit Interessierten und Kunstfreunden der Verein „Kunstweg am Reichenbach“ ins Leben gerufen.

Der Kunstweg soll in mehreren Phasen verwirklicht werden, wobei sich die Installationsvorhaben in Projektarbeiten, Kunstsymposien und einzelnen Künstlerpräsentationen gliedern. Durch diese Planungsstruktur erreicht der Kunstweg ein eigenes und einmaliges Profil, sowie entspannte Phasen in Planung, Gestaltung und Verwirklichung.

Als Grundlage dieses Kunstweges ist der wissenschaftliche Standpunkt zu Rate gezogen worden, nachdem aktiv erarbeitete Naturerfahrungen wesentlich intensiver im Gedächtnis verankert werden, als eine rein rezeptive Faktenvermittlung. Dieses geschieht besonders erfolgreich mit Hilfe der Wahrnehmung, an der verschiedene Sinnesorgane beteiligt sind. Dabei fällt der Kunst nicht nur die Rolle des „Aufmerksammachens“ zu, sondern in großem Maße die Anregung, Schulung und der sichere Umgang mit der Wahrnehmung.

Das Reichenbachtal ist ein Seitental der Murg im nördlichen Schwarzwald. Der 3,2-Kilometer lange Weg entlang des Reichenbachs hat duch künstlerische Gestaltung einen besonderen Wert erlangt.
Der Kunstweg ist ein Teil der Natur und soll es auch bleiben. Er soll alle Besucher dazu bringen, ihre Welt, ihre Umwelt, ihre Heimat bewusster wahr zu nehmen.

Er soll aber auch dazu dienen, dass Künstler sich im großen Atelier „Natur“ Zur Verwachsung von Kunst und Natur äußern. Die Kunst soll etwas beleuchten, an dem wir täglich vorüber gehen. Wie mit Scheinwerfern soll auf die Elemente der Landschaft gestrahlt werden, damit jeder Besucher erstaunt schaut, stehen bleibt und beginnt, die Natur neu zu entdecken!

Die Kunstwerke im Reichenbachtal habe alle eine eigene Beziehung zur Umgebung. Sie sind aus den Gestaltungselementen Holz, Wasser, Erde, Stein, Papier, Metall, Beton und biologischen Substanzen geschaffen.

Die Künstlerinnen und Künstler werden ihre Werke in der Landschaft stellen - legen - bauen - graben - hängen - bohren - wachsen - bewegen und schweben lassen.

Einige Werke werden schnell den Weg zurück in die Natur gehen; andere sind aus Materialien gefertigt, die eine hohe Standzeit haben.

Satzung

des Vereins Kunstweg am Reichenbach e.V.

§ 1 Name und Sitz des Vereins

Der Verein führt den Namen „Verein Kunstweg am Reichenbach e.V.“ und hat seinen Sitz in
Gernsbach. Der Verein ist im Vereinsregister unter der Nummer VR 530224 beim
Vereinsgericht Mannheim eingetragen.

§ 2 Geschäftsjahr

Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 3 Zweck und Aufgaben des Vereins

Zweck des Vereins ist die Förderung von Kunst und Kultur, insbesondere die Errichtung und
der Betrieb eines Kunstweges im Reichenbachtal zwischen den Stadtteilen Hilpertsau und
Reichental.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der
Abgabenordnung (AO).

§ 4 Mitgliedschaft

  1. Der Verein kann ordentliche Mitglieder und Ehrenmitglieder haben.
  2. Ordentliches Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person sein. Die ordentliche Mitgliedschaft wird durch schriftliche Beitrittserklärung erworben. Jugendliche unter 18 Jahren benötigen die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten.
  3. Der Vorstand kann die Aufnahme in den Verein innerhalb von 2 Monaten nach Erhalt der Beitrittserklärung ablehnen. Die Entscheidung ist dem Antragsteller*in schriftlich mitzuteilen, der/die ein Widerspruchsrecht vor der Mitgliederversammlung hat, die über die Aufnahme in diesem Fall endgültig entscheidet.
  4. Die Mitgliedschaft endet mit dem Austritt, Tod oder Ausschluss. Der Austritt muss durch schriftliche Erklärung erfolgen. Sie wird zum Ende des Kalenderjahres wirksam.
  5. Der Ausschluss eines Mitglieds kann durch den Vorstand erfolgen, wenn das Mitglied durch sein Verhalten den Verein schädigt oder geschädigt hat.
  6. Personen, die sich um den Verein besondere Verdienste erworben haben, können durch die Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.

§ 5 Mitgliedsbeitrag

  1. Zur Erfüllung seiner Aufgaben erhebt der Verein einen jährlichen Mitgliedsbeitrag.
  2. Der Beitrag wird zum Beginn des Vereinsjahres fällig, bei einer Neuaufnahme eines
    Mitglieds zum Zeitpunkt der Aufnahme. Eine anteilige Beitragsberechnung wird nicht
    vorgenommen.
  3. Ehrenmitglieder sind von der Entrichtung eines Mitgliedsbeitrages befreit.
    § 6 Mittelverwendung
  4. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche
    Zwecke.
  5. Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.
  6. Der Vorstand und der Beirat sind ehrenamtlich tätig. Sie haben Anspruch auf Ersatz
    nachgewiesener Auslagen.
  7. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder
    durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 7 Vereinsorgane

Organe des Vereins sind:

  1. die Mitgliederversammlung
  2. der Vorstand
  3. der Beirat

§ 8 Mitgliederversammlung

  1. Die Mitgliederversammlung besteht aus den Mitgliedern (§ 4) des Vereins. Sie tritt bei
    Bedarf, mindestens jedoch alle 2 Jahre zusammen.
  2. Die Einladung zur Mitgliederversammlung erfolgt unter Einhaltung einer Zwei-
    Wochenfrist und unter Angabe der Beratungsthemen (Tagesordnung) schriftlich unter
    der zuletzt bekannten Anschrift. Über die Erforderlichkeit entscheidet der Vorsitzende.
  3. Anträge zur Tagesordnung können bis zu 3 Tagen vor der Sitzung beim Vorsitzenden
    schriftlich eingereicht werden.
  4. Eine Mitgliederversammlung ist anzuberaumen, wenn mindestens 1/5 der Mitglieder
    des Vereins unter Angabe des Verhandlungsthemas dies schriftlich beantragen.

§ 9 Beschlussfassung

  1. Für die Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung ist lediglich die
    ordnungsgemäße Einladung erforderlich.
  2. Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst, soweit in dieser Satzung
    keine andere Regelung getroffen wird. Enthaltungen bleiben bei der Wertung des
    Abstimmungsergebnisses unberücksichtigt. Bei Stimmengleichheit ist der Antrag
    abgelehnt.

§ 10 Aufgaben der Mitgliederversammlung

Der Mitgliederversammlung obliegt:

  1. die Wahl des Vorstandes
  2. die Wahl des Beirates
  3. die Wahl von einem Kassenprüfer*in
  4. die Genehmigung der Jahresrechnung 5. die Entlastung des Vorstandes
  5. die Festsetzung des Mitgliedsbeitrags
  6. die Entscheidung über das Jahresprogramm und Jahresbudget
  7. die Entscheidung über Anträge aus der Tagesordnung
  8. die Beschlussfassung über Satzungsänderungen
  9. die Ernennung von Ehrenmitgliedern
  10. die Auflösung des Vereins

§ 11 Niederschrift

Über den Verlauf einer Mitgliederversammlung, insbesondere über die gefassten
Beschlüsse ist eine Niederschrift zu fertigen. Sie ist vom Vorsitzenden oder der
Vorsitzenden und dem/der Schriftführer*in oder einem anderen Mitglied zu
unterzeichnen.

§ 12 Vorstand

  1. Der Vorstand besteht aus:
    dem oder der 1. Vorsitzenden
    dem oder der 2. Vorsitzenden als dessen Stellvertreter*in,
    dem Kassenleiter*in,
    dem Schriftführer*in.
  2. Die Mitglieder des Vorstandes werden auf 4 Jahre gewählt, mindestens jedoch, bis
    ein neuer Vorstand gewählt ist.

§ 13 Aufgaben des Vorstandes

  1. Der/die 1. und der/die 2. Vorsitzende vertreten den Verein im Innen- und
    Außenverhältnis und sind Vorstand i.S. § 26 BGB. Es besteht Einzelvertretungsbefugnis.
  2. Der/die 2. Vorsitzende vertritt den/die 1. Vorsitzende*n im Verhinderungsfall.
  3. Der/die 1. Vorsitzende besorgt die Geschäfte des Vereins. Er oder sie ist für die
    Einladung, die Tagesordnung und für die Leitung der Mitgliederversammlung zuständig.
  4. Im Innenverhältnis erledigt der/die Vorsitzende rechtsgeschäftliche Verpflichtungen
    bis 1000 € in eigener Zuständigkeit, im übrigen der Vorstand.
  5. Der/die Kassenleiter*in erledigt sämtliche Kassengeschäfte des Vereins. Die Kasse ist
    von einem/r Kassenprüfer*in zu überprüfen.
  6. Der/die Schriftführer*in erstellt über sämtliche Mitgliederversammlungen eine
    Niederschrift und unterstützt den Vorstand und den Beirat bei der Erfüllung ihrer
    Aufgaben.

§ 14 Beirat

  1. Der Beirat setzt sich aus mehreren Mitgliedern des Vereins zusammen.
  2. Er wird durch die Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstandes auf die Dauer
    von 2 Jahren gewählt.
  3. Der Beirat berät den Vorstand
  • inhaltlich bei der Planung und Organisation der Vereinsaktivitäten, insbesondere Durchführung von Ausstellungen, Symposien, Wettbewerben, Führungen, Seminaren usw.
  • bei der Öffentlichkeitsarbeit
  • bei der Betreuung und Information der Mitglieder
  • bei der Erstellung von Werbemitteln
  • bei der Förderung von Künstlern*innen
  1. Der Beirat soll möglichst zur Hälfte mit künstlerisch sachkundigen Personen besetzt
    sein.
  2. Beim vorzeitigen Ausscheiden eines Beiratsmitgliedes kann der Vorstand bis zur
    regulären Wahl kommissarisch einen Nachfolger einsetzen.

§ 15 Satzungsänderung und Auflösung des Vereins

  1. Für eine Satzungsänderung und für den Beschluss über die Auflösung des Vereins ist
    eine Mehrheit von 3/4 der anwesenden Mitglieder des Vereins erforderlich.
  2. Bei einer Auflösung des Vereins fließt sein Vermögen der Stadt Gernsbach zu, die es
    unmittelbar und ausschließlich nur für gemeinnützige Zwecke verwenden darf.

§ 16 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand des Vereins ist Gernsbach.

Der Vorstand

Kunstweg am Reichenbach e.V.

1. Vorstand: Rita Burster
2. Vorstand: Georg Seyfarth
Kassenleiterin: Rosi Gillen
Schriftführerin: Manuela Riedling

Postanschrift

Kunstweg am Reichenbach e.V.
c/o Rosi Gillen
Bleichstraße 26
76593 Gernsbach

Tel. +49 (0)171 528 77 37
www.kunstweg-am-reichenbach.de
info@kunstweg-am-reichenbach.de

Beirat

Wolfgang Froese
Henning Schwarz
Michael Buchholtz

Für bestimmte Projekte werden geladene Kunstsachverständige tätig als Jury.

Beitritts­erklärung

Wenn Sie Mitglied im Verein Kunstweg am Reichenbach werden möchten, drucken Sie bitte die Beitrittserklärung aus und senden sie ausgefüllt an:

Kunstweg am Reichenbach e.V.
c/o Rosi Gillen
Bleichstraße 26
76593 Gernsbach

Hier können Sie die Vereinssatzung lesen.